Wichtige Hinweise zur Elektronischen KommunikationDie Stadt Germering bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Stadt Germering hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet.
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
verwaltung@germering.deDarüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen.
Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden. Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
Adobe Acrobat (.pdf)
Rich Text Format (.rtf)
Dateien erstellt mit Microsoft Office
Dateien erstellt mit Open Office
Gängige Grafikformate (.jpg, .gif, .bmp, .tif. usw.)
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail nicht bearbeitet werden. Im Zweifelsfalle sollten Sie vorher
Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter halten. Die Stadt Germering kann aus technischen und organisatorischen
Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen,
bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Leider kann die Stadt Germering aus technischen und organisatorischen
Gründen noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einer Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form
übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Germering und gelten nicht für Verweise auf Angebote
von Dritten, wie z.B. anderen Behörden. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen
von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Sollten Sie Fragen zur Verschlüsselung und elektronischen Signatur haben, wenden Sie sich bitte an: